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   OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22   

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https://dejure.org/2022,27382
OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22 (https://dejure.org/2022,27382)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.10.2022 - 1 ME 49/22 (https://dejure.org/2022,27382)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 1 ME 49/22 (https://dejure.org/2022,27382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 NBauO; § 63 Abs 1 S 1 NBauO; § 65 Abs. 2 S 1 NBauO
    Baugenehmigung; Blockinnenbereich; Lärm; Legalisierungswirkung; Standsicherheit; Stellplatzanlage; Vorbelastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke ist Bauherrensache!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke ist allein Bauherrensache! (IBR 2022, 650)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22
    Die Voraussetzungen dafür, dass ausnahmsweise Quantität in Qualität, d.h. die Größe einer baulichen Anlage auf die Art der baulichen Nutzung durchschlägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17 = NVwZ 1995, 899 = BRS 57 Nr. 175), ist schon mit Blick auf die Dimensionen der benachbarten Gebäude L. X., Y. und Z., aber auch P. AA.
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2021 - 1 ME 76/20

    Zumutbarkeit eines rückwärtigen Stellplatzverkehrs durch Einhaltung der Werte der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22
    Eine Konstellation, in der die Grenze des Zumutbaren überschritten ist, weil die vom Vorhaben ausgelösten Belästigungen gegenüber dem Vorhandenen eine neue Größenordnung erreichen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.11.2021 - 1 ME 76/20 -, BauR 2022, 2020 = juris Rn. 18), ist jedenfalls nicht gegeben.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 1 ME 186/21

    Entfaltung einer erdrückenden Wirkung durch die vom Grundstück des Nachbarn aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die zur Bestimmung der Lärmimmissionen herangezogenen Werte der TA Lärm, die auf den mit notwendigen Stellplätzen zu einer Wohnnutzung verbundenen Lärm ohnehin nicht schematisch anzuwenden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 24.2.2022 - 1 ME 186/21 -, BauR 2022, 743 = juris Rn. 8), nicht oder nur geringfügig überschritten werden.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 1 ME 161/20

    Bebauungsplan; Blockinnenbereich; Carport; Dorfgebiet; Einstellplatz; Garage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22
    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, daneben und vor allem aber nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans Senatsbeschl. v. 19.1.2021 - 1 ME 161/20 -, BauR 2021, 804 = ZfBR 2021, 451 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2022 - 1 MN 132/21

    Einseitige Planung; Einsichtnahmemöglichkeiten; Grundstücksgröße; innerörtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2022 - 1 ME 49/22
    Gleiches gilt für neu entstehende Einsichtsmöglichkeiten (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2022 - 1 MN 132/21 -, juris Rn. 20 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 70/22

    Baufreigabe; Baugenehmigung; Bedingung; Drittschutz; Legalisierungswirkung;

    Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke ist dagegen nur dann Prüfungsgegenstand im Baugenehmigungsverfahren, wenn das im Einzelfall aus besonderen Sachgründen erforderlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10.10.2022 - 1 ME 49/22 -, juris Rn. 19).

    Zwar ergibt sich schon aus § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG, dass eine Baugenehmigung grundsätzlich unter einer Bedingung ergehen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2022 - 1 ME 142/21 -, BauR 2022, 631 = juris Rn. 18; v. 10.10.2022 - 1 ME 49/22 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2022 - 1 ME 100/22

    Blockinnenbereich; faktisches Dorfgebiet; faktisches Mischgebiet; Gemengelage;

    Die Erwartung, der straßenabgewandte Bereich bleibe auf Dauer von emittierenden Nutzungen verschont, ist deshalb im (faktischen) Misch- oder Dorfgebiet bzw. in einer Gemengelage grundsätzlich nicht berechtigt und schließt - unabhängig davon, dass auch die auf die vorhandenen Nutzungen abzielenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zutreffen (vgl. zur Maßgeblichkeit des gesamten Blockinnenbereichs jüngst Senatsbeschl. v. 10.10.2022 - 1 ME 49/22 -, juris Rn. 14) - einen Abwehranspruch der Antragsteller aus.
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